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Verhalten im Notfall

Notrufnummern:
Feuerwehr: 112
Polizei: 110

Notruf richtig absetzen

Auf den Inhalt kommt es an: Welche Informationen sind für die Helfer in einem Notfall wichtig?

Mit Hilfe der 5 W’s können wir es uns einfach merken.

Wo ist es passiert?
Ortsangabe – Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
Was ist passiert?
Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
Wie viele Verletze/Erkrankte?
Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können.
Wer meldet das Ereignis?
Nennen Sie uns bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.

Anruf mit dem Handy:

Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da durch Ihre bei der Leitstelle angezeigte Telefonnummer Ihr Standort nicht ermittelt werden kann, bzw. Sie mit Ihrem Mobiltelefon nur sehr Zeitaufwendig geortet werden können. Für Autobahnen und Autostrassen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidender Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich.

Verhalten im Brandfall

Bei einem verqualmten Treppenraum
Wohnungstür unbedingt geschlossen halten, Feuerwehr in der Wohnung erwarten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen.
Feuerwehr alarmieren
Telefonruf 112 wählen
Fenster und Türen zum Brandraum geschlossen halten
Dies ist wichtig, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern.
Angehörige und Mitbewohner warnen
Bringen Sie Hilfebedürftige und sich selbst in Sicherheit.
Keine Aufzüge benutzen
Aufzüge können bei einem Brand zur tödlichen Falle werden!
Feuerwehr erwarten
Zugänge zeigen und gegebenenfalls Schlüssel bereithalten.
Den Brand bekämpfen
sollten Sie nur dann, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben.

Rettungsgasse – Verhalten bei Anfahrt von Einsatzkräften

Bei stockenden Verkehr rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden

Kommt auf der Autobahn der Verkehr ins Stocken, sollten Autofahrer rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden. Beginnen sie erst im Stau mit dem Rangieren, verlieren Rettungsfahrzeuge wertvolle Zeit. Eine freie Gasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden, sei fast unmöglich, wenn der Verkehr bereits vollständig steht.

Was tun wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht?

Rechtsgrundlage der Rettungsgasse, Auszug aus § 11 Besondere Verkehrslagen Abs. 2

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Beachten Sie daher folgende Verhaltenstipps:

Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Straßenrand!
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug einscheren lassen.
Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten.
Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon nach wenigen Metern wird nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglicht und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt geschaffen.
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
Immer den Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
Starten sie vor Unfallstellen keine „wilden Wendemanöver“, den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden.

Folgende Tipps gelten für zwei- bzw. dreispurige Autobahnen:

Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
Bei einer dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.

Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren, wird mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer.